Bienenseuche, Biene, Billwerder, Marschgebiet, Amerikanische bösartige, Faulbrut, Honig

Die Bienenpest gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen.

Beispielfoto: Pixabay
 
Hallo liebe Leser,
in einem Bienenstand in Billwerder im Bezirk Bergedorf ist die ansteckende Bienenseuche „Amerikanische (bösartige) Faulbrut“ festgestellt worden. Diese ist für Menschen völlig ungefährlich und der Verzehr von Honig, auch der von befallenen Bienen, ist unschädlich.

Trotzdem gehört die amerikanische Faulbrut zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Mehr dazu erfahrt ihr hier …  

HEIDI VOM LANDE, Blog, Bloggerin, Hamburg

 
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Beispielfoto: Pixabay
 

Im Hamburger Stadtteil Billwerder entdeckt.

Bei der Tierseuche „Amerikanische (bösartige) Faulbrut“ handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit, die die Brut der Honigbiene befällt.

Die Brut stirbt in großen Mengen ab, die Zahl der Bienen in dem Volk wird immer geringer und das Bienenvolk besitzt dann nicht mehr die notwendige Stärke, um zu überwintern.

Die Krankheit ist für uns Menschen ungefährlich und der Honig kann ohne weiteres verzehrt werden.

Es wurde ein Sperrgebiet im Radius von bis zu 3 km um den befallenen Bienenstand festgelegt. Das Sperrgebiet verläuft im Norden entlang der Bergedorfer Straße (B5) von der Anschlussstelle Billstedt (A1) bis Unterberg, Weidemoor, Boberger Furt, Billwerder Billdeich bis Ladenbeker Furtweg. Im OstenLadenbeker Furtweg, Oberer Landweg, Rahel-Varnhagen-Weg, Sophie-Schoop-Weg, Margit-Zinke-Straße, Felix-Jud-Ring bis Anschlussstelle Neuallermöhe West (A25). Im Süden A25 bis Autobahndreieck Südost. Im Westen A1 bis zur Anschlussstelle Billstedt.

Bis zur Aufhebung des Sperrgebietes dürfen Bienenvölker von ihrem Standort nicht entfernt sowie keine Bienenvölker und Bienen in das Sperrgebiet gebracht werden.

Alle Bienenvölker im Sperrbezirk sind nach der Bienenseuchenverordnung auf Amerikanische Faulbrut zu untersuchen. Dazu müssen die Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk ihre Bestände dem Fachamt für Verbraucherschutzamt des Bezirksamtes Bergedorf unter Angabe des Standortes und der Völkerzahl anzeigen.

Das Bezirksamt weist darauf hin, dass alle Imker (auch außerhalb des Sperrgebietes) verpflichtet sind gemäß § 1 a der Bienenseuchenverordnung ihre Bienenhaltung der zuständigen Behörde anzuzeigen (Quelle: Pressestelle Bergedorf).

EURE HEIDI VOM LANDE
 
 
Zuständig für Meldungen von Bienenhaltungen und Fragen zum Sperrgebiet ist das:
Fachamt für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt, Abt. Veterinärwesen
Alte Holstenstraße 65-67
21029 Hamburg
Telefon: 42891-4220, od. – 4221, E-Fax 040/4279 06 421
E-Mail: verbraucherschutz@bergedorf.hamburg.de

 


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Written by HEIDI VOM LANDE, Bloggerin